Rechtliches
Haftung & Leistungsrahmen
Klarstellung zu Verantwortung, Leistungsabgrenzung und Zuständigkeiten im Rahmen der Objektbetreuung.
1. Grundsatz
OBJ – Objektbetreuung Juist erbringt Dienstleistungen der Objektkontrolle, Organisation, Koordination und Betreuung. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Bau-, Reparatur-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder genehmigungspflichtige handwerkliche Leistungen.
2. Keine Substanz- oder Technikhaftung
Eine Haftung für die bauliche Substanz des Objekts, technische Anlagen, verdeckte Mängel, altersbedingten Verschleiß oder konstruktive Gegebenheiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
OBJ schuldet keine technische Prüfung, keine fachgutachterliche Bewertung und keine Instandsetzung von Gebäudeteilen oder Anlagen.
3. Objektkontrollen
Objektkontrollen erfolgen nach Vereinbarung und im vertraglich vorgesehenen Umfang. Sie dienen der allgemeinen Sichtkontrolle und organisatorischen Betreuung des Objekts.
Eine dauerhafte, lückenlose oder jederzeitige Überwachung wird nicht geschuldet und kann nicht zugesichert werden.
4. Koordination externer Dienstleister
Sofern OBJ externe Dienstleister, Handwerksbetriebe oder sonstige Dritte organisiert, koordiniert oder vermittelt, erfolgt deren Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Eigentümers bzw. Auftraggebers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
OBJ haftet nicht für Leistungen, Preise, Termine, Verfügbarkeit oder Ausführungsqualität externer Betriebe, soweit gesetzlich zulässig.
5. Einkaufs- und Besorgungsservice
Einkaufs- und Besorgungsleistungen erfolgen ausschließlich im Auftrag des Eigentümers bzw. Auftraggebers. OBJ tritt hierbei nicht als Verkäufer, Lieferant oder Händler auf.
Eine Haftung für Qualität, Haltbarkeit, Verfügbarkeit, Mängel oder Preisgestaltung der besorgten Waren ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Notfälle und Sofortmaßnahmen
Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Wasser-, Sturm-, Einbruch- oder vergleichbaren Schadensereignissen, ist OBJ berechtigt, angemessene und erforderliche Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
Weitergehende Maßnahmen, Beauftragungen oder kostenpflichtige Folgearbeiten erfolgen grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Eigentümer bzw. Auftraggeber, soweit die Situation dies zulässt.
7. Schlüsselverwaltung
Überlassene Schlüssel, Zutrittsmedien oder Zugangsinformationen werden mit der gebotenen Sorgfalt verwahrt und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen verwendet.
Eine Haftung besteht insoweit ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
8. Haftungsbeschränkung
OBJ haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung im Rahmen der vereinbarten Leistungen beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ergänzend maßgeblich sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen.