Rechtliches
Haftung & Leistungsrahmen
Ruhig formuliert – klar abgegrenzt. Stand: 02/2026
1. Grundsatz
Leistungen von OBJ erfolgen ausschließlich im Rahmen der individuellen Beauftragung und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auf der Insel Juist. Eine jederzeitige oder vollständige Leistungserbringung kann, insbesondere bei witterungsbedingten Einflüssen, nicht zugesichert werden.
2. Winterdienst / saisonale Risiken
Räum- und Streuarbeiten sowie Kontrollen möglicher Gefahrenstellen erfolgen – sofern beauftragt – nach den örtlichen Gegebenheiten und im Rahmen der jeweils geltenden Satzungen. Eine dauerhafte, lückenlose Überwachung kann nicht zugesichert werden.
3. Haftung
OBJ haftet für Schäden nur, soweit diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OBJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
4. Ausschlüsse
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden durch witterungsbedingte Einflüsse, höhere Gewalt, altersbedingten Verschleiß, verdeckte Mängel oder nicht vorhersehbare Ereignisse, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
5. Schlüssel / Zugang
Bei überlassenen Schlüsseln verpflichtet sich OBJ zu sorgfältigem und vertraulichem Umgang. Eine Haftung für Verlust oder Missbrauch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ergänzend gelten die AGB.