Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsgrundlagen für Leistungen der OBJ – Objektbetreuung Juist. Stand: 07/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der OBJ – Objektbetreuung Juist (nachfolgend „OBJ“) gegenüber Eigentümern, Vermietern und sonstigen Auftraggebern.
2. Vertragsgrundlage
Grundlage der Zusammenarbeit ist der jeweilige Hauptvertrag in Verbindung mit der zugehörigen Vertragsanlage (z. B. Basic, Plus oder Premium).
Die jeweilige Vertragsanlage konkretisiert den vereinbarten Leistungsumfang verbindlich.
3. Leistungsgegenstand
OBJ erbringt Dienstleistungen der Objektkontrolle, Organisation, Koordination und Betreuung.
Es handelt sich ausdrücklich um Dienstleistungen und nicht um Werk-, Bau- oder Reparaturverträge. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Leistungsabgrenzung
OBJ erbringt keine Bau-, Reparatur-, Instandsetzungs- oder genehmigungspflichtigen handwerklichen Leistungen.
Technische Anlagen, bauliche Substanz, verdeckte Mängel sowie fachtechnische Prüfungen sind nicht Gegenstand der Leistung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Koordination externer Dienstleister
Sofern OBJ externe Dienstleister, Handwerksbetriebe oder sonstige Dritte koordiniert oder vermittelt, erfolgt deren Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
OBJ übernimmt keine Haftung für Leistungen, Preise, Termine, Verfügbarkeit oder Ausführungsqualität externer Betriebe, soweit gesetzlich zulässig.
6. Einkaufs- und Besorgungsservice
Einkaufs- und Besorgungsleistungen, etwa für Lebensmittel, Getränke, Blumen, Willkommens- oder Picknickkörbe, stellen zusätzliche Organisations- und Besorgungsleistungen im Auftrag des Auftraggebers dar.
OBJ tritt hierbei nicht als Verkäufer, Lieferant oder Händler auf.
Die Kosten für Waren werden 1:1 gegen Vorlage des Originalbelegs weiterberechnet.
Für Qualität, Haltbarkeit, Verfügbarkeit oder Preisgestaltung der besorgten Waren wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Einkaufs- und Besorgungsleistungen bedürfen einer Vorlaufzeit von mindestens drei (3) Kalendertagen und sind schriftlich, etwa per E-Mail oder Kontaktformular, zu beauftragen.
7. Schlüsselverwaltung
Die Verwaltung überlassener Schlüssel, Zutrittsmedien oder Zugangsinformationen erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Eine Haftung besteht insoweit ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Vertragsanlage sowie nach individuell beauftragten Zusatzleistungen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.
Danach verlängert sich der Vertrag monatlich, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
10. Haftung
OBJ haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Ergänzend gelten die Hinweise unter Haftung & Leistungsrahmen, im Impressum sowie in der Datenschutzerklärung.